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Finanzierung

Medizinisch-pflegerische Aufgaben werden in der Regel von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Nach dem Subsidiaritätsprinzip vergibt der Staat die Finanzierung sozialer Aufgaben zum Beispiel auf der Basis des Bundessozialhilfegesetzes an freie Träger.

Allerdings werden selten die gesamten Kosten übernommen. Kaum ein Angebot kommt ohne Eigenmittel aus, etwa in Form von Kirchensteuern oder Spenden, die auch für Investitionen oder viele Projekte benötigt werden.

Wer bezahlt die Dienste?

  • Die Krankenkasse wenn Krankenhauspflege vermeidbar ist oder abgekürzt werden kann und bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung für Häusliche Krankenpflege
  • Die Pflegekasse für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
  • Der Sozialhilfeträger wenn die Pflegekasse verpflichtet ist und das Familieneinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt
  • Sie selbst wenn die Krankenkasse, die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger nicht zahlen.

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